Rücksicht im Wald kommt an!

Willkommen bei Trekking Bayern. Wir freuen uns, dass Sie einen unserer Trekking-Plätze nutzen wollen. Wir bitten Sie, wenige, aber dafür umso wichtigere, Regeln zu beachten:

1. Die Natur respektieren

Sie befinden sich im Naturpark Spessart, einem der großen Waldgebiete Deutschlands. Bitte respektieren Sie die Natur und nehmen Rücksicht auf andere Menschen, Pflanzen und Tiere.

2. Die Trekking-Plätze richtig nutzen

Zelten ist nur auf den dafür ausgewiesenen Trekkingplätzen in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober erlaubt. „Wildes Campen“ ist im Naturpark Spessart verboten. Die Trekkingplätze dürfen mit max. fünf Zelten (für je 2-3 Personen) belegt und nur mit einer gültigen Buchungsbestätigung benutzt werden. Buchungsanfragen können Sie auf dieser Seite stellen.

Mit der Buchung erkennen die Benutzer die Benutzerordnung an. Buchungsbestätigungen sind den „Camp-Betreuern“ auf Verlangen vorzuzeigen. Die Benutzung eines Trekkingplatzes ist jeweils nur für eine Nacht erlaubt.

3. Vorsicht beim Feuer machen!

Feuer darf nur an den dafür vorgesehenen und behördlich genehmigten Feuerstellen gemacht werden. Wenn mehrere Gäste auf einem Zeltplatz übernachten, muss die Feuerstelle gegebenfalls gemeinsam mit anderen Trekkern und Trekkerinnen genutzt werden. Es ist nicht erlaubt, eine weitere Feuerstelle anzulegen.

Feuer darf nur unter Aufsicht brennen. Bei besonderer Waldbrandgefahr (Trockenheit) ist es nicht erlaubt, Feuer zu machen. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise auf der Infotafel am Trekking-Platz, im Internet (rechte Marginalspalte, Startseite) oder in der Tagespresse.

Leseholz bis zu einem Durchmesser von 10 cm darf aus der Umgebung zum Feuermachen benutzt werden. Das Fällen von stehenden Bäumen ist nicht erlaubt!

Für den Notfall haben wir eine Feuerpatsche am Klohäuschen befestigt. Die Feuerwehr erreichst Du unter 112. (W-Fragen: Wer meldet? Was ist passiert? Wo ist es passiert? Wie viele Personen sind betroffen? Welche Art von Verletzung? Wichtig: Auf Rückfragen warten!)

4. Lärm vermeiden

Bitte vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Er stört Tiere und andere Gäste. Die Benutzung von Musik- und Abspielgeräten ist nicht erlaubt.

5. Den Müll entsorgen

Bitte nehmen Sie Ihren Müll wieder mit. Mit Anerkennung dieser Benutzerordnung verpflichten Sie sich zudem, auch den Müll mitzunehmen, der bereits auf dem Platz liegt. Schwere Verunreinigungen melden Sie bitte an den zuständigen Forstbetrieb der Bayerischen Staatsforsten (Rothenbuch).

Bitte lasse Sie keine Essensreste offen stehen, da dies wilde Tiere anlocken könnte. Falls Sie Wildschweinen begegnen, klatschen Sie am besten laut in die Hände - das schreckt die Tiere in der Regel ab.

6. Toiletten

Auf allen Trekking-Plätzen gibt es ein Toilettenhäuschen, die zur Benutzung zur Verfügung stehen. Werfen Sie keinen Müll oder sonstige Gegenstände in die Toilette, die nicht verrotten können. Trockenes Abdeckmaterial, z.B. Laub oder bei Bedarf Kalk mindert den Geruch und trägt zur Kompostierung bei.

7. Wasser

Bitte nehmen Sie Trinkwasser und Wasser zum Waschen mit. Achtung: Der Spessart ist geologisch bedingt sehr gewässerarm. An den Trekkingplätzen sind keine Wasserstellen vorhanden.

Wasser aus Quellen eignet sich meist nicht zum Trinken. Wenn Sie dieses Wasser trotzdem konsumieren wollen, dann kochen Sie es ab oder benutzen Wasserfiltertabletten.

Waschen Sie sich mindestens 50 m entfernt von Bächen oder Quellen.

8. Camp-Betreuung

Die Camp-Betreuer oder -Betreuerinnen sorgen dafür, dass die Trekking-Plätze in einem guten Zustand sind. Sie sind berechtigt, das Hausrecht auszuüben, d.h., sie können Gäste vom Platz verweisen, wenn dies im Interesse anderer Gäste oder der Natur erforderlich ist. Bei Verstößen behalten wir uns vor, entsprechende Bußgeldverfahren einzuleiten.  

9. Waldtypische Gefahren

Die Benutzung der Trekking-Plätze erfolgt auf eigene Gefahr. Für mögliche Schäden infolge der Waldbeschaffenheit, insbesondere durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume wird keine Haftung übernommen.  

10. Befahren von Waldwegen

Das Befahren von Waldwegen mit Motorrädern oder Personenkraftwagen ist nicht gestattet.